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Finanzlexikon: koerperschaftssteuer

koerperschaftssteuer

Die Körperschaftsteuer (KöSt) ist die Einkommensteuer der juristischen Personen.

Das Körperschaftsteuergesetz ist in den einzelnen Regelungen dem Einkommensteuergesetz angelehnt, damit natürliche Personen, also die einzelnen Steuerzahler, den Körperschaften, z.B. den Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften, gleichgestellt sind.

Der aktuelle Körperschaftsteuersatz in Deutschland beträgt seit 2004 25 %. (davor: in 2003 - 26,5 %, 1998 bis 2000 - 40 %, bis 1997 - 45 %). In Österreich wird sie ab 2005 25% statt wie bisher 34% betragen.

Seit dem Jahr 2001 wurde das Körperschaftsteuersystem von dem sogenannten Anrechnungsverfahren (seit 1977) in das Halbeinkünfteverfahren umgestellt. Das Halbeinkünfteverfahren ist geprägt von der Steuerfreistellung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen (aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) auf Ebene von Kapitalgesellschaften und der hälftigen Steuerfreistellung bei natürlichen Personen.

Für Körperschaften, die gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke (Oberbegriff: steuerbegünstigte Zwecke) verfolgen, gibt es steuerliche Vergünstigungen.

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